Temporärbeit (Zeitarbeit)
Unser Ziel ist es einem Mitarbeiter langfristige Arbeit zu ermöglichen. Jedoch sind anfänglich 98% aller Einsätze auf der Basis von Zeitarbeitsverträgen geregelt. Diese Temporär-Einsätze dauern erfahrungsgemäss einige Monate und sind saisonal abhängig. Da die Einsätze an diversen Orten oder Regionen sein können, ist Ortsunabhängigkeit und Flexibilität sehr wichtig. Anschliessende Festübernahmen sind bei Eignung nicht ausgeschlossen und kommen oft vor. Grundsätzlich geben wir keine Garantie auf Arbeit. Es ist uns jedoch sehr wichtig unseren Mitarbeitern die bestmöglichste Betreuung und Dienstleistung anzubieten.
Allgemeine Informationen
Auto und Verkehr:
-Falls
Sie Ihr Auto in die Schweiz mitnehmen möchten, sollten Sie bereits
seit 6 Monaten der Halter sein und das Fahrzeug in den kommenden 12
Monaten weder verkaufen noch verleihen. Andernfalls müssen Abgaben gezahlt
werden.
-Die Höchstgeschwindigkeit
auf Schweizer Strassen beträgt innerorts 50 km/h,
außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
-Beachten
Sie die Vignettenpflicht auf Autobahnen und einigen Landesstrassen.In
manchen Städten besteht für Radfahrer ebenfalls eine Vignettenpflicht.
Berufliches:
-Die Probezeit
in der Schweiz ist auf maximal 3 Monate begrenzt.
-Die wöchentliche
Höchstarbeitsdauer beträgt je nach Berufsfeld und GAV 45 bis 50 Stunden. Darüber
hinausgehende Überzeitarbeit ist auf 2 Stunden pro Arbeitstag
begrenzt und darf 170 bzw. 140 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Die
Überzeitarbeit muss jeweils innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit oder
finanziell ausgeglichen werden.
-Der Urlaubsanspruch
beträgt mindestens 4 Wochen bzw. 25 Tage (ab 50. Lebensjahr) jährlich. Je
nach Kanton kommen bis zu 14 Feiertage hinzu.
Familie:
-Ihr Ehepartner,
Ihre minderjährigen Kinder und Ihre Eltern / Schwiegereltern
können Ihnen in die Schweiz folgen, soweit Sie für deren
Lebensunterhalt aufkommen.
-Die Kinderzulage
ist abhängig vom jeweiligen Kanton und wird bis zum 16. Lebensjahr
bzw. 25. Lebensjahr (für Studenten und Auszubildende) gezahlt.
-Die Kinderbetreuung
wird zunächst von den Kinderkrippen (häufig ab 3 Lebensjahren) und
anschliessend von den Kindergärten (ab 5 Lebensjahren) übernommen. Das Schulsystem
ist abhängig vom Kanton, wobei die Primarschule / Grundschule meist 6
Jahre dauert.
Finanzen:
-Zwar
liegen die Lebensunterhaltungskosten ca. ein Drittel über dem
EU-Preisniveau, allerdings gleicht die deutlich höhere Entlöhnung und
die niedrigere Steuer- und Abgabenlast dies wieder aus.
-Bei
einer Arbeitsstelle in der Schweiz oder Liechtenstein sollten Sie auch ein inländisches Konto
eröffnen, auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Entlohnung gegebenenfalls auf
ein ausländisches Kreditinstitut überweist.
-Versorgen
Sie sich mit einer ausreichenden Bargeldsumme in Schweizer Franken,
auch wenn der Euro in vielen Geschäften akzeptiert wird.
Führerschein:
-Ihren EU-Führerschein
sollten Sie in den ersten 12 Monaten gegen einen Schweizer
Führerschein eintauschen.Hierzu
können diverse Eignungsprüfungen, beispielsweise ein Sehtest,
verlangt werden.
Sprache:
-In
der Schweiz gibt es mit Deutsch, Französisch, Italienisch und
Rätoromanisch gleich vier offzielle Landessprachen. Deutsch
ist mit knapp zwei Dritteln Anteil die eindeutig dominierende
Landessprache.Englisch
ist die wichtigste Schweizer Fremdsprache.
-Sie
sollten stets die vorherrschende Landessprache Ihres Kantons beherrschen.
Dies ist nicht zuletzt oft auch Voraussetzung für eine Arbeitsstelle.
-Versuchen
Sie nicht auf Biegen und Brechen, einen Schweizer Dialekt zu
imitieren. Tolerieren
Sie aber, dass die Schweizer Ihren Dialekt auch im Berufsalltag pflegen.
Steuern:
-Die Steuerlast
beträgt in der Schweiz, je nach Wohnkanton und Einkommen, zwischen 5
und 20 Prozent.
-Die Quellensteuer
(entspricht einer Einkommenssteuer für nicht dauerhaft
niederlassungsberechtigte Ausländer bzw. im Ausland wohnende Schweizer)
ist von Kanton zu Kanton individuell geregelt. Sie wird in der Regel
monatlich erhoben und durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn des
Arbeitnehmers abgeführt.
-Für
Nicht-Schweizer ohne Niederlassungsbewilligung wird die Quellensteuer monatlich erhoben.
-Grenzgänger
müssen in der Regel 4,5 Prozent Quellensteuer für ihre
Einkünfte abführen. Die in der Schweiz abgeführte Quellensteuer
wird im Heimatstaat an die zu zahlende Steuerlast angerechnet, eine Doppelbesteuerung
findet insofern nicht statt.
Zoll und Grenzübergang:
-Führen
Sie immer Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis
sowie den sog. Ausländerausweis (Aufenthalts- und
Arbeitsbewilligung G, L, B oder C) mit sich.
-Erstellen
Sie eine Liste aller Umzugsgegenstände und legen Sie diese beim
Zoll vor.
-Auch
Ihr Auto ist ein Umzugsgegenstand, der als solcher deklariert
werden muss.
Wichtige Informationsbroschüren!
Für Einsätze in der Schweiz
Für Einsätze im Fürstentum Liechtenstein