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Einsatz Informationen für das Arbeiten in der Schweiz

Temporärbeit (Zeitarbeit)

 

Unser Ziel ist es einem Mitarbeiter langfristige Arbeit zu ermöglichen. Jedoch sind anfänglich 98% aller Einsätze auf der Basis von Zeitarbeitsverträgen geregelt. Diese Temporär-Einsätze dauern erfahrungsgemäss einige Monate und sind saisonal abhängig. Da die Einsätze an diversen Orten oder Regionen sein können, ist Ortsunabhängigkeit und Flexibilität sehr wichtig. Anschliessende Festübernahmen sind bei Eignung nicht ausgeschlossen und kommen oft vor. Grundsätzlich geben wir keine Garantie auf Arbeit. Es ist uns jedoch sehr wichtig unseren Mitarbeitern die bestmöglichste Betreuung und Dienstleistung anzubieten.

 

 

Allgemeine Informationen

 

Auto und Verkehr:

-Falls Sie Ihr Auto in die Schweiz mitnehmen möchten, sollten Sie bereits seit 6 Monaten der Halter sein und das Fahrzeug in den kommenden 12 Monaten weder verkaufen noch verleihen. Andernfalls müssen Abgaben gezahlt werden.

-Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Strassen beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.

-Beachten Sie die Vignettenpflicht auf Autobahnen und einigen Landesstrassen.In manchen Städten besteht für Radfahrer ebenfalls eine Vignettenpflicht.

 

Berufliches:

-Die Probezeit in der Schweiz ist auf maximal 3 Monate begrenzt.

-Die wöchentliche Höchstarbeitsdauer beträgt je nach Berufsfeld und GAV 45 bis 50 Stunden. Darüber hinausgehende Überzeitarbeit ist auf 2 Stunden pro Arbeitstag begrenzt und darf 170 bzw. 140 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Die Überzeitarbeit muss jeweils innerhalb von 14 Wochen durch Freizeit oder finanziell ausgeglichen werden.

-Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 4 Wochen bzw. 25 Tage (ab 50. Lebensjahr) jährlich. Je nach Kanton kommen bis zu 14 Feiertage hinzu.

 

Familie:

-Ihr Ehepartner, Ihre minderjährigen Kinder und Ihre Eltern / Schwiegereltern können Ihnen in die Schweiz folgen, soweit Sie für deren Lebensunterhalt aufkommen.

-Die Kinderzulage ist abhängig vom jeweiligen Kanton und wird bis zum 16. Lebensjahr bzw. 25. Lebensjahr (für Studenten und Auszubildende) gezahlt.

-Die Kinderbetreuung wird zunächst von den Kinderkrippen (häufig ab 3 Lebensjahren) und anschliessend von den Kindergärten (ab 5 Lebensjahren) übernommen. Das Schulsystem ist abhängig vom Kanton, wobei die Primarschule / Grundschule meist 6 Jahre dauert.

 

Finanzen:

-Zwar liegen die Lebensunterhaltungskosten ca. ein Drittel über dem EU-Preisniveau, allerdings gleicht die deutlich höhere Entlöhnung und die niedrigere Steuer- und Abgabenlast dies wieder aus.

-Bei einer Arbeitsstelle in der Schweiz oder Liechtenstein sollten Sie auch ein inländisches Konto eröffnen, auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Entlohnung gegebenenfalls auf ein ausländisches Kreditinstitut überweist.

-Versorgen Sie sich mit einer ausreichenden Bargeldsumme in Schweizer Franken, auch wenn der Euro in vielen Geschäften akzeptiert wird.

 

Führerschein:

-Ihren EU-Führerschein sollten Sie in den ersten 12 Monaten gegen einen Schweizer Führerschein eintauschen.Hierzu können diverse Eignungsprüfungen, beispielsweise ein Sehtest, verlangt werden.

 

Sprache:

-In der Schweiz gibt es mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch gleich vier offzielle Landessprachen. Deutsch ist mit knapp zwei Dritteln Anteil die eindeutig dominierende Landessprache.Englisch ist die wichtigste Schweizer Fremdsprache.

-Sie sollten stets die vorherrschende Landessprache Ihres Kantons beherrschen. Dies ist nicht zuletzt oft auch Voraussetzung für eine Arbeitsstelle.

-Versuchen Sie nicht auf Biegen und Brechen, einen Schweizer Dialekt zu imitieren. Tolerieren Sie aber, dass die Schweizer Ihren Dialekt auch im Berufsalltag pflegen.

 

Steuern:

-Die Steuerlast beträgt in der Schweiz, je nach Wohnkanton und Einkommen, zwischen 5 und 20 Prozent.

-Die Quellensteuer (entspricht einer Einkommenssteuer für nicht dauerhaft niederlassungsberechtigte Ausländer bzw. im Ausland wohnende Schweizer) ist von Kanton zu Kanton individuell geregelt. Sie wird in der Regel monatlich erhoben und durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgeführt.

-Für Nicht-Schweizer ohne Niederlassungsbewilligung wird die Quellensteuer monatlich erhoben.

-Grenzgänger müssen in der Regel 4,5 Prozent Quellensteuer für ihre Einkünfte abführen. Die in der Schweiz abgeführte Quellensteuer wird im Heimatstaat an die zu zahlende Steuerlast angerechnet, eine Doppelbesteuerung findet insofern nicht statt.

 

Zoll und Grenzübergang:

-Führen Sie immer Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis sowie den sog. Ausländerausweis (Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung G, L, B oder C) mit sich.

-Erstellen Sie eine Liste aller Umzugsgegenstände und legen Sie diese beim Zoll vor.

-Auch Ihr Auto ist ein Umzugsgegenstand, der als solcher deklariert werden muss.

 

Wichtige Informationsbroschüren!

 

Für Einsätze in der Schweiz

 

Für Einsätze im Fürstentum Liechtenstein


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Tel: 0041-71-722-66-11

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